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| Schaf- und
Ziegendatenbank
Mit Inkrafttreten der geänderten Viehverkehrsverordnung am 14. Juli 2007 ist der Schaf- und Ziegenhalter verpflichtet ab dem 01.01.2008 Tierzugänge zu melden. Darüber hinaus sind mit der Neufassung der ViehVerkV die Kriterien der Bestandserfassung für Schafe und Ziegen festgelegt worden. Ziel ist es, die Effektivität der Tierseuchenbekämpfung zu erhöhen. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen. Die Meldungen für ganz Deutschland werden in einer zentralen Datenbank, der
HI – Tier, unter dem Bereich Schaf- und Ziegendatenbank erfasst. Für jedes Bundesland
ist unmittelbar eine Regionalstelle (RS) zuständig (siehe http://www.hi-tier.de/rs-adress.html). Voraussetzungen für das MeldeverfahrenBereits seit Juli 2005 müssen alle Schafe und Ziegen haltenden Betriebe (mit Ausnahme von Transporteuren) registriert sein. Die RegistriernummerZur eindeutigen Identifikation und Registrierung muss allen meldepflichtigen Betrieben von der zuständigen Stelle eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt worden sein. Dies gilt ebenso für den abgebenden Betrieb, weil der übernehmende Betrieb die Registriernummer des Lieferbetriebs melden muss. In Abhängigkeit vom Bundesland sind die Registriernummern vergebenden Stellen (Adressdatenstellen) entweder die Regionalstelle (i.d.R. der Landeskontrollverband, siehe http://www.hi-tier.de/rs-adress.html ), die Veterinär- oder Landwirtschaftsämter (siehe http://www.hi-tier.de/ads-adress.html). Betriebe, die bereits eine Registriernummer z. B. als Rinderhalter besitzen, benötigen keine zusätzliche Nummer. Der BetriebstypUm Meldungen überhaupt abgeben zu können ist zudem der Registriernummer der
zutreffende Betriebstyp zu zuordnen. Der Betriebstyp wird ebenso von der
Adressdatenstelle vergeben. Tierhalter, die
bereits eine Registriernummer, z. B. als Rinderhalter besitzen, müssen sich
vergewissern (bei den ADS-Stellen), dass ihrer Registriernummer auch der jeweils
entsprechende Betriebstyp (s. u.) zugeordnet ist. Am sichersten und schnellsten
ist das über die HI-Tier Datenbank möglich. Mit dem Menü „Betriebsdaten“
können die aktuell gültigen Betriebstypen abgefragt werden. Meldeberechtigt für den Bereich der Schaf- und Ziegendatenbank sind die Betriebstypen
3 (Viehhändler), 4 (Schlachtbetrieb), 126 (Schafhalter), 161 ( Ziegenhalter), 162
(Schaf- und Ziegenhalter). Ein Meldevertreter (17) kann im
Rahmen der Kompetenz des Vollmachtgebers Meldungen und ggf. Abfragen für diesen
durchführen. Die PINFür die Meldung per Internet oder bei der Nutzung sonstiger Softwareprogramme zum Melden von Tierbewegungen ist eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) zur Authentifizierung des Melders erforderlich. Die PIN-Vergabe erfolgt entweder durch die Adressdatenstelle oder Regionalstelle. Bei Verlust der PIN muss sich der Schaf/Ziegenhalter ebenfalls an die zuständige Stelle wenden. Eine Änderung der PIN kann der Tierhalter selbst über ein entsprechendes Menü im Meldeprogramm durchführen. Die geänderte Viehverkehrsverordnung sieht folgende Meldepflichten vor:
Übernahmemeldung
Schaf- und Ziegenhalter, Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen,
sowie Schlachtstätten sind verpflichtet die Übernahme (es meldet jeweils nur
der aufnehmende Betrieb) von Schafen und Ziegen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Anzugeben sind die eigene Registriernummer, die Registriernummer des
abgebenden Betriebes, die Anzahl der Schafe/Ziegen, das Abgangsdatum und ggf.
das Zugangsdatum, soweit es vom Datum der Verbringung abweicht. Stammen die Tiere aus einem anderen Mitgliedsstaat oder aus einem Drittland,
ist anstelle der Registriernummer das jeweilige Land anzugeben. Verlässt ein Schaf oder eine Ziege den Geburtsbetrieb nicht und verendet dort oder wird dort geschlachtet, so findet kein Betriebswechsel statt. In diesen Fällen braucht nicht an die Datenbank gemeldet zu werden. Stichtagsmeldung
Außerdem hat jeder Tierhalter zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die
Anzahl der im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach den
Altersgruppen bis einschließlich neun Monate, zehn bis unter 19
Monate und ab 19 Monaten, innerhalb von zwei Wochen nach
dem Stichtag anzuzeigen. Meldewege Es bestehen sowohl für die Verbringungs- als auch für die Stichtagsmeldung zwei
Möglichkeiten:
1. Onlinemeldung Mit der Internetadresse http://www.hi-tier.de gelangt man unter dem Punkt „Meldeprogramm“ zur Anmeldung. .
Zusammen mit Registriernummer und PIN ist ab dem 1. 1. 2008 sowohl die Stichtagsmeldung als auch die Bewegungsmeldung möglich. Haupt-Menüseite
Für Bewegungsmeldungen steht folgende Meldemaske zur Verfügung:
Die Stichtagsmeldung erfolgt mit dieser Maske:
2. Kartenmeldung Die Meldekarten werden von den Regionalstellen ausgegeben. Meldevollmachten
Als Serviceleistung bieten u. a. Viehhändler, Erzeugergemeinschaften und
Zuchtorganisationen ihren Kunden an, die vorgeschriebenen Meldungen für sie
abzugeben. Vorraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Vollmacht
vorliegt. Das Vollmachtsformular kann entweder bei der zuständigen
Regionalstelle angefordert oder aber aus der HIT unter http://www.hi-tier.de/hitCom/hilfe/faq.asp#B24VollmachtFormulare
direkt ausgedruckt werden. Zu beachten ist, dass der Vollmachtgeber fehlerhafte, unterlassene und verspätete Meldungen zu verantworten hat. Zwei Arten von Vollmacht werden unterschieden:
Die ausgestellte Vollmacht muss der zuständigen Stelle im Land (Adress- oder
Regionalstelle) übergeben werden. Sie
sorgt dafür, dass die Informationen in der HIT gespeichert werden. Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine
PIN aushändigen. Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene
Registriernummer und eine PIN. Für die o.g. Betriebstypen ist dies in der Regel der Fall.
Erzeugergemeinschaften und Zuchtorganisationen, die im Auftrag ihrer Kunden
melden wollen, verfügen möglicherweise bisher nicht über eine
Registriernummer mit PIN. Sie müssen dann bei der zuständigen Behörde (siehe http://www.hi-tier.de/ads-adress.html)
eine Registriernummer, sowie eine PIN
beantragen. Sobald diese Daten in der HIT gespeichert sind, sind sie meldefähig.
Brauchen diese Betriebe keine eigenen Meldungen abzugeben, so werden sie mit dem
Betriebstyp 17 (Meldevertreter) eingetragen. Hinweise zu DatenstrukturenDefinitionen der StrukturenDie Definitionen sind im HIT- Data-Dictionary gespeichert.
Besondere HinweiseIn der Bewegungsmeldung besteht der Schlüssel ("Primary Key") aus:
Daraus folgt, dass zwischen zwei Handelspartner pro Tag nur eine Meldung erfolgen kann. Wenn mehrere Verkäufe stattfinden, müssen die Tierzahlen addiert werden. Wenn bereits ein Verkauf gemeldet wurde und es soll eine zweite Meldung mit der jetzt korrigierten Stückzahl erfolgen, muss entweder:
Im Gegensatz zu den Rindermeldungen hat bei den Schaf- und Ziegenmeldungen jeder Meldepflichtige neben der Kompetenz für die Befehle "I" (Insert), "S" (Storno) , "C" (Confirm) und "R" (Retrieve) auch Kompetenz für "X" (Excecute). Bei "Excecute" unterscheidet das System anhand der "Primary-Key-Felder" selbst ob:
Änderungen in Key-Felder können weiterhin natürlich nur mittels Storno/Insert vorgenommen werden. Zurück zum Anfang |
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