|
|
|
Kennzeichnung und Registrierung von Equiden
Kennzeichnung und Registrierung von EquidenDie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Equiden wurden durch die EU mit der Verordnung Nr. 504/2008 und der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fassung vom 03. März 2010 geregelt. Davon betroffen sind Einhufer, wie Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen. Das System der Identifizierung der Equiden umfasst drei wesentliche Elemente:
Verantwortlich für die Identifizierung seines Equiden - und damit für die Kennzeichnung und die Beantragung eines Equidenpasses ist der Tierhalter. Anzeige und Registrierung der EquidenhaltungDer Tierhalter ist verpflichtet, die Haltung von Equiden der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle erfasst den Betrieb unter Erteilung einer 12-stelligen Registriernummer. Zusätzlich muss in der HIT-Datenbank der Betriebstyp "Equidenhalter" zugeordnet sein. Ein Betrieb, der Rinder, Schweine oder Schafe/Ziegen hält und bereits registriert ist, benötigt keine zusätzliche Registriernummer; lediglich der neue Betriebstyp "Equidenhalter" ist diesem Betrieb zu zuordnen. Für die Zuteilung der Registriernummern sind in den Bundesländern die Adressdatenstellen zuständig. Elektronische Kennzeichnung von EquidenAlle ab 01. Juli 2009 geborene Tiere sind mit einem implantierbaren Transponder ("Chip") zu kennzeichnen und es ist ein Equidenpass zu beantragen. Einhufer, die bis zum 30. Juni 2009 geboren und nach bisher geltendem Recht mit einem Equidenpass identifiziert worden sind; Sie gelten als identifiziert und müssen nicht mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Der Transpondercode hat folgenden Aufbau (§44 Abs. 2 der ViehVerkV): 3stelliger Länderschlüssel für Deutschland (276), 2 Stellen für Tierart (02=Equide) und 10 Stellen individuelle Nummer, z.B. 276021234567890. Zentrale TransponderausgabestelleDie Zuständigkeit für die Verteilung der Transponder zur Equidenkennzeichnung ist landesspezifisch geregelt. Für Einhufer, die in einem Zuchtverband oder internationale Wettkampforganisation (z.B. die FN für Sportpferde) registriert sind, bestellt der jeweilige Verband im Auftrag des Tierhalters die Transponder und gibt sie an seine Mitglieder aus. Für Einhufer, die keinem Verband angehören (sog. nicht registrierte Zucht- und Nutzequiden), wendet sich der jeweilige Tierhalter direkt an die zentrale Transponderstelle. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der Halter des Equiden; er muss hierfür einen Kennzeichnungsberechtigen beauftragen. Nach § 44 Abs. 1 der ViehVerkV sind kennzeichnungsberechtigt:
Ausstellung eines EquidenpassesZusammen mit dem Transponder ist für die Identifizierung des Tieres die Ausstellung eines Equidenpasses erforderlich (gemäß § 44a ViehVerkV). Mit der elektronischen Kennzeichnung und die im Identifikationsdokument vermerkte Transpondernummer wird eine lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass geschaffen. Pass ausgebende StellenDer Tierhalter muss das Dokument bei der Pass ausstellenden Stelle beantragen und dabei folgende Informationen angeben: Seine Registriernummer, die Transpondernummer, die Art des Einhufers, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, die Betriebsnummer der Person, die den Transponder gesetzt hat sowie Angaben zum Besitzer / Eigentümer. Zusätzlich muss das Geburtsland vermerkt werden, ob es sich um einen in einem deutschen Zuchtverband registrierten Einhufer oder einen "nicht registrierten Zucht- und Nutzeinhufer" handelt und ob dieser zur Schlachtung vorgesehen ist. Pass ausgebende Stellen sind
Laut §44c der ViehVerkV muss der Tierhalter die Kennzeichnung bei der zuständigen Behörde anzeigen; Er kommt dieser Verpflichtung nach, indem er die Pass ausstellende Stelle mit der Meldung der erforderlichen Passdaten an die HIT beauftragt. Ein Tierhalter darf einen Einhufer nur in seinem Bestand übernehmen, soweit der Einhufer von einem Equidenpass begleitet wird und er - soweit er nach dem 01. Juli 2009 geboren wurde, mittels Transponder gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme durch Transportunternehmen. Beim Verkauf des Einhufers muss der neue Halter den Besitzerwechsel bei der Pass ausgebenden Stelle angeben. Nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust eines Einhufers hat der jeweilige Tierhalter (z.B. auch der Schlachtbetrieb) den Equidenpass unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums unverzüglich an die Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, zurückzusenden. Bitte beachten: Eventuelle Fragen zur Kennzeichnungspflicht und Passausstellung sind ausschließlich an das zuständige Veterinäramt und nicht an den Betreiber der HIT-Datenbank zu richten. Equiden-DatenbankDie Equiden-Datenbank ist eine Erweiterung HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT) Die HIT-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform für die Veterinär- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der Viehverkehrsverordnung erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafen und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Ziel ist es für die genannten Tierarten, die Herkunft und sämtliche Aufenthaltsorte schnell und zuverlässig zurückverfolgen zu können - insbesondere im Tierseuchenfall. Darüber hinaus werden in der HIT-Datenbank im Bereich der Rinderdatenbank die Untersuchungsbefunde zu verschiedenen Tierseuchen, wie z.B. für BHV1 und BVD sowie Impfdaten dokumentiert. Zweck der Equiden-DatenbankDurch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung der relevanten Daten in der HIT- Datenbank soll primär die Ausstellung von mehreren Equidenpässen für ein und dasselbe Tier verhindert werden. Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes muss der lebenslang geltende Status des Tieres als "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" zweifelsfrei vorliegen. Auch die behördliche Überwachung im Falle eines Tierseuchenausbruchs, z.B. der Infektiösen Anämie der Einhufer (in den vergangenen Jahren und auch aktuelle Fälle) soll verbessert werden. Auch muss Vorsorge getroffen werden für ein worst case-Szenario im Falle des Auftretens der Afrikanischen Pferdepest. Die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere ist eine wichtige Vorraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung. Was muss in HIT gemeldet werden und wer muss melden?Der Tierhalter kann derzeit nur seine Transponderbestellungen und -zuteilungen sowie Passdaten in HIT einsehen. Ob ein Tierhalter online einen Transponder bestellen darf, ist landesspezifisch geregelt. Anders als bei der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegendatenbank ist hier der Tierbestand bzw. sind Veränderungen im Tierbestand nicht in HIT zu melden! 1. Schritt: Virtuelle Bestellung von Transpondern - die Meldung erfolgt durch die zentrale Transponderausgabestelle Um einen überschneidungsfreien Einsatz von Transpondercodes zu gewährleisten, werden die Nummern von der HIT-Datenbank zentral verwaltet. Die Transponder ausgebende Stelle meldet hierzu eine virtuelle Bestellung und reserviert sich damit ein Nummernkontingent. Im nächsten Schritt beauftragt sie den Hersteller mit der Produktion von Chips, die mit den Nummern aus ihrem zugeteilten Pool ausgestattet werden. 2. Schritt: Zuteilung von Transpondern - die Meldung erfolgt durch die zentrale Transponderausgabestelle oder Pass ausstellende Organisation Nachdem die Chips vom Hersteller an die Transponderstelle ausgeliefert wurden, ist deren Weitergabe an Zuchtverbände oder Equidenhalter (von nicht registrierten Einhufern) mit einer entsprechenden Zuteilungsmeldung in HIT zu dokumentieren. Für Tierhalter von registrierten Einhufern ist die Zuteilung von der Pass ausgebenden Organisation im Auftrag ihrer Mitglieder zu melden. Damit ist die Verknüpfung des Transponders mit dem Tierhalter dokumentiert, die Voraussetzung für die Erfassung der Passdaten ist. Beim Übermitteln der Daten in die HIT wird die Betriebsnummer des Tierhalters hinsichtlich des Betriebstyps plausibilisiert. Fehlt der entsprechende Betriebstyp als Pferdehalter, folgt eine Nachfrage vom System, die zu bestätigen ist, wenn die Eingabe gespeichert werden soll. Nach erfolgreicher Speicherung wird die zugehörige Anschrift ausgegeben. Die Abfrage von Adressen der Tierhalter vor einer Meldung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 3. Schritt: Eingabe der Passdaten - die Meldung erfolgt durch die Pass ausstellende Organisation Bevor der Druck des Identifikationsdokuments (Equidenpass) erfolgt, muss die zuständige Stelle die Passdaten in die HIT-Datenbank eingeben, um die Angaben des Tierhalters- wie die Betriebsnummer und die Anschrift- zu prüfen. Beim Einfügen der Meldung wird geprüft, ob die Betriebsnummer in der Datenbank existiert und mit dem Betriebstyp "Equidenhalter" registriert ist. Durch die Eintragung der Nummer des implantierten Transponders ist der Pass einem bestimmten Individuum zugeordnet. Über diese Verknüpfung wird sichergestellt, dass für jeden Einhufer nur ein Dokument ausgestellt wird. Voraussetzung für die Erfassung der Passdaten ist, dass die Zuteilung des Transponders für den Tierhalter in HIT vorliegt. Um die Datenpflege möglichst den Arbeitsabläufen in der Praxis anzupassen, kann bei der Eingabe der Passinhalte zugleich die Zuteilung des Transponders gemeldet werden, wenn diese Option aktiviert ist. Somit entfällt eine separate Meldung der Zuteilung. Die Pass ausstellende Organisation kann jedoch nur aus der ihr zugeordneten Transponderserie stammende Chips zuteilen! Auch für "alte" Transponder, die nicht dem Aufbau der Vorgaben des §44 Abs. 2 ViehVerkV entsprechen, aber ISO-konform mit 15stelliger Nummer sind, können die Passdaten und die Todmeldung in HIT eingetragen werden. Optionale Meldungen"Physische" Bestellung von Transpondern - durch zentrale Transponderausgabestelle oder Pass ausstellende Organisation oder Tierhalter Zudem ist eine konkrete (physische) Transponderbestellung möglich, aber nicht verpflichtend. Beispielsweise kann ein Zuchtverband seine Bestellung in Höhe des durchschnittlichen Jahresbedarfs hier melden. Als Ausgeber ist die zentrale Transponderstelle im jeweiligen Land einzutragen. Oder der Verband dokumentiert die von den Tierhaltern vorliegenden Bestellungen in HIT. In der Eingabemaske ist sie unter der Bestellart "physisch- konkrete Transponder" einzutragen. Möglich ist auch, dass die zentrale Transponderstelle im Auftrag der Pass ausgebenden Organsisation die Bestelldaten eingibt. Die Beteiligten müssen untereinander vereinbaren, welche Organisation ggf. die Bestellung in HIT einträgt. Todmeldung - die Meldung erfolgt durch die Pass ausstellende Organisation Gemäß § 44a der Viehverkehrsverordnung ist der Tierhalter verpflichtet, den Pass nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust des Tieres an die Pass ausgebende Stelle zurückzuschicken. Der Rücklauf des Dokuments kann mit der Todmeldung in HIT hinterlegt werden. Nachbestellung von Transpondern Ist ein implantierter Transponder defekt, kann die identische Nummer von der Transponder ausgebenden Stelle oder Pass ausstellenden Organisation nachbestellt werden.
Zusätzlich gibt es einen Fragen-Antwort-Katalog zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern auf der BMELV-Internetseite unter folgender Adresse: http://www.bmelv.de/cln_154/DE/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Einhufer/Einhufer_node.html Datenfluss Transponderbestellung / -zuteilung und Passausstellung
Die mit einem fett markierten Pfeil dargestellten Meldungen, wie z.B. die Transponder-Zuteilung an die Passstelle bzw. an den Tierhalter sind zwingend erforderlich in HIT zu erfassen. Die gestrichelten Pfeile charakterisieren optionale Meldungen, wie beispielsweise die Bestellung der Transponder von der Pass ausgebenden Organisation bei der Transponderstelle. Zugang zur EquidendatenbankÜber die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur HIT und zum Meldeprogramm für die Bestellung und Zuteilung von Transpondern sowie für die Eingabe von Passdaten. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz entsprechende Meldungen durchführen. Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen. Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die 12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige numerische PIN (für Organisationen i.d.R. zusätzlich über die 1- bis 4-stellige Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben). BetriebsnummerZur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel
aufgebaut: Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. Landesspezifische BesonderheitenBaden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Ziffer zur Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an, so dass die Betriebsnummer 14-stellig ist. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT sind die letzten beiden Ziffern wegzulassen. Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine 14-stellige Nummer. Da die Betriebsnummer 12-stellig einzugeben ist, ist die Ziffer an sechster und siebter Position der 14-stelligen Nummer nicht anzugeben. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung. Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar. BetriebstypDer Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die Equidendatenbank, sofern für die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen. Relevante Betriebstypen für die Equidendatenbank sind:
PIN-VergabeDie Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die 12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige numerische PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die 1- bis 4-stellige Mitbenutzerkennung). Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN! PIN vergessen und mögliche FehlerquellenDa die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe der PIN fehl, erscheint eine Fehlermeldung mit detailliertem Hinweis, ob die PIN grundsätzlich falsch eingegeben wurde oder welches Zeichen bei der Eingabe der PIN fehlerhaft war. Als weiteres Orientierungsmerkmal wird der Zeitpunkt der letzten PIN-Änderung ausgegeben. Dieser Hinweis ist beispielsweise für den Fall hilfreich, dass innerhalb einer Familie dieselbe PIN genutzt wird, ein Familienmitglied die PIN vor kurzem geändert hat, aber vergessen wurde, diese Änderung auch den anderen Familienmitglieder mitzuteilen. Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist
folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen,
ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Neue PIN anfordernFalls
ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich. PIN ändernEine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar. VorgehensweiseIn das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare mindestens 6stellige Nummer einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss, nur Ziffern zulässig sind und nicht mit 0 beginnen darf. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt. Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue
PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken. Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken
Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb XXX wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. MitbenutzerverwaltungWenn in einer Organisation mehrere Personen das System nutzen, sind diese als Mitbenutzer unter der Betriebsnummer anzulegen. Für jeden Mitbenutzer ist eine
Diese MBN vergibt entweder die Adressdatenstelle oder der Verband erhält vom Land das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen durch Zuweisung eines speziellen Betriebstyps (995) von der Adressdatenstelle. Hat die zentrale Transponderstelle oder Pass ausstellende Organisation das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen, erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator). Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Beim Ausscheiden der Person wird die MBN-Kennung fachlich beendet, in dem das Datum des Gültigkeitsendes eingetragen wird. Zurück zum Anfang |
|