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		- Die einzelnen Länder, vertreten durch die beauftragten Regionalstellen sind 
			speichernde Stelle im Sinne der DSGVO. 
			
				- Sie sind damit gem. Art. 6 Nr. 1/2/3 
					rechtmäßig berechtigt zur Erhebung, Pflege und Änderung der Daten.
 
				- Sie sind damit auch verpflichtet, in Abstimmung mit der ZDB die Einhaltung der relevanten Gesetze zur DSGVO gem. den Grundsätzen zur
					Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gem. Art. 5 DSGVO, des Bundes und des jeweiligen Landes sicherzustellen.
 
  
			 
		 
		- Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF ? ext. Link) ist, 
			aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung der Länder und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL ? ext. Link), mit der Erstellung und dem Betrieb 
			der Zentralen Datenbank, im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere beauftragt.
			
- Das StMELF ist damit als technischer Betreiber/Dienstleister, ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 
				4 Nr. 8 DSGVO (? ext. Link ) für den Betrieb der Zentralen Datenbank verantwortlich.
 
   
			 
	 
	
		- Seit 2016 ist HI-Tier und ZI-Daten, also die HIT-Datenbank und die ZID-Datenbank, als Teil des Informationsverbundes der bayrischen Zahlstellen nach ISO 27001 auf der Basis von 
		IT-Grundschutz auditiert: Zertifikat siehe Webseite des BSI.
 
  
		- Seit Inkrafttreten der DSGVO unterliegt und erfüllt die HIT/ZID-Datenbank die entsprechenden Vorschriften, gem. Details siehe Datenschutz.
 
  
		- Weiterführende Informationen siehe Impressum der HI-Tier.
 
	 
			
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